Foto: Andre Zelck / DRK

Transparenzstandards

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet.

Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.

Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber dem Staat und der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.

Der DRK-Kreisverband Waldshut e.V. hat sich daher zur Umsetzung der nachfolgenden Transparenzstandards verpflichtet.

Unser Selbstverständnis

Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.

Wir setzen uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Unser Auftrag ist es, das Humanitäre Völkerrecht zu verbreiten. Dessen Kernstück sind die Genfer Abkommen.

Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.

Wir setzen uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Unser Auftrag ist es, das Humanitäre Völkerrecht zu verbreiten. Dessen Kernstück sind die Genfer Abkommen.