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DRK Kreisverband
Waldshut e.V.

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79761 Waldshut

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Rotkreuzbeauftragter (RKB)

Der Rotkreuzbeauftragte (RKB) handelt im Auftrag des Kreisvorstandes. Er wird vom Kreisvorstand bestellt. Der RKB nimmt an den Sitzungen es Kreisvorstandes mit beratender Stimme teil.

Der Rotkreuzbeauftragte ist im Rahmen der Geschäftsordnung dem Kreisvorstand verantwortlich für die einheitliche Lenkung und fachgerechte Durchführung aller mit der Vorbereitung des Katastropheneinsatzes notwendigen Aufgaben.

Als Beratungsgremium steht dem Rotkreuzbeauftragte der K- Arbeitskreis zur Verfügung. Der K- Arbeitskreis wird vom RKB geleitet.

Der Rotkreuzbeauftragte vertritt den Kreisverband Waldshut in allen Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes gegenüber der Katastrophenschutzbehörde.